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Bundesweiter Partner des ADAC Pkw-Trainings

MICHELIN - Sponsor des ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hockenheimring

Platz- und Betriebsordnung des ADAC Verkehrsübungsplatz Hockenheimring

1. Jede Person, die den Verkehrsübungsplatz (Vüp) befährt oder betritt, erkennt mit dem Einfahren bzw. Betreten die in dieser Platz- und Betriebsordnung enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Benutzung des Vüp erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko sowie unter Ausschluss jeglicher Haftung des Vüp-Betreibers für Körper- und Sachschäden jeder Art.

2. Jeder Verstoß gegen die Platz- und Betriebsordnung wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.

3. Der Vüp darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt werden. Fahrzeuge mit Überführungs- oder Händlerkennzeichen sind von der Benutzung ausgeschlossen.

4. Auf dem Vüp gelten die Bestimmungen der StVO und StVZO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Das Überholen anderer Fahrzeuge ist nicht zulässig.

5. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Sofern der Fahrer nicht im Besitz einer für diese Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist, ist die Benutzung des Vüp mit einem Personenkraftwagen nur zulässig, wenn eine Begleitperson während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Fahrzeugs mitfährt. Diese Begleitperson muss mindestens seit 2 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse sein.

6. Der Aufenthalt von Personen ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Bereichen (Parkplatz) möglich und zulässig. Das Betreten der Fahrbahnen ist nicht gestattet.

7. Bei Fahrtunterbrechungen ist das Fahrzeug auf einem der gekennzeichneten Bereiche (Parkplatz, Start / Fahrerwechselplatz) abzustellen. Nach Verlassen des Fahrzeugs sind unverzüglich die ausgewiesenen Gehwege bzw. Freizeitbereiche aufzusuchen.

8. Auf dem gesamten Gelände des Vüp – mit Ausnahme der hierfür eigens gekennzeichneten Bereiche – besteht Alkohol- und Rauchverbot. Vermeidbare Lärmbelästigungen, insbesondere durch Radioanlagen, sind zu unterlassen.

9. Sämtliche auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Jeder Benutzer, der den Vüp befährt oder betritt, haftet für von ihm verursachte Schäden. Dies gilt sowohl für Schäden an Fahrzeugen als auch für Beschädigungen des Vüp.

10. Wird ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug oder durch eine Person beschädigt, kann der Geschädigte Schadensersatzforderungen und sämtliche weiteren Ansprüche ausschließlich dem Verursacher gegenüber geltend machen bzw. weiterverfolgen. Der Platzbetreiber übernimmt keine Haftung bzw. Mithaftung.

11. Dem Platzbetreiber bleibt das Recht vorbehalten, den Benutzerkreis zu beschränken oder die Benutzung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen, wie beispielsweise die

Beschränkung der Benutzeranzahl bei zu starker Frequentierung, die Schließung von Teilstrecken oder die Schließung des Vüp bei Eis bzw. Schnee.

12. Bleibt der Vüp trotz schlechter Witterungsverhältnisse, insbesondere bei Eis oder Schnee, geöffnet, versichert der Benutzer durch Einfahren in den Vüp, dass er sich der mit den Witterungsbedingungen verbundenen erhöhten Gefahren bewusst ist und in Kenntnis des erhöhten Risikos die Benutzung des Vüp in Anspruch nimmt. Der Benutzer ist verpflichtet, die Fahrbahnbeschaffenheit selbst in Augenschein zu nehmen.

13. Die Bezahlung erfolgt vor Ausfahrt bei der Kasse. Akzeptiert werden Münzen und Banknoten bis 50 €.

14. Die Gebühr für die Benutzung des Übungszentrums wird durch gesonderten Aushang geregelt. Von Personen, die den Vüp ohne Berechtigung befahren oder betreten, wird eine Gebühr in Höhe von € 50,- erhoben.

15. Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr entsorgt. Die Mindestgebühr beträgt € 15,-.

16. Die Änderung der Öffnungszeiten bleibt vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang am Vüp oder werden auf der Homepage unter www.fsz-hockenheimring.de bekannt gegeben.

17. Die Hockenheim-Ring ADAC FSZ GmbH erhebt und verarbeitet im erforderlichen Umfang Daten, die im Zusammenhang mit hrer Vüp-Nutzung entstehen. Diese Daten werden von der Hockenheim-Ring ADAC FSZ GmbH für die Zeit des Fahrens  und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert. Die Daten werden von der Hockenheim-Ring ADAC FSZ GmbH nicht an Dritte übermittelt. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit bei der Hockenheim-Ring ADAC FSZ GmbH widerrufen werden.

18. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Hockenheim, März 2009

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