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Ziele und Anforderungen des BKrFQG
Ziel
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise, um durch niedrigeren Kraftstoffverbrauch den Kostendruck zu senken und die Umweltbelastung zu minimieren
Umfang
35 Stunden á 60 Minuten Unterricht in Form von eintägigen, mindestens 7-stündigen Schulungen innerhalb von 5 Jahren
Nachweis
Gesetzlich anerkannte Teilnahmebestätigung und Eintrag in den Führerschein, keine Prüfung
Fristen
Die Regelungen gelten für Bus-Fahrer ab 10.09.2008, für Lkw-Fahrer ab 10.09.2009
Die erste komplette Weiterbildung (35 Stunden) ist für Busfahrer bis 10.09.2013 und für Lkw-Fahrer bis 10.09.2014 zu absolvieren Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015, bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Erneuerung
Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung
Inhalte
Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen mit folgenden Themen:
- Fahrdynamik und Sicherheitstechnik
- wirtschaftliches Fahren
- Lkw-Ladungssicherung bzw. Bus-Fahrgastsicherung
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Gesund und sicher – Arbeitsplatz Lkw bzw. Bus
BKrFQG-Module Bus und Lkw
Preis:
- Modul 1: € 259,- / Person, zzgl. MwSt.*
- Modul 2: € 89,- / Person, zzgl. MwSt.*
- Modul 3: € 259,- / Person, zzgl. MwSt.*
- Modul 4: € 89,- / Person, zzgl. MwSt.*
- Modul 5: € 89,- / Person, zzgl. MwSt.*
* Bei Buchung aller Module bieten wir Ihnen einen Paketpreis von
€ 750,- pro Person zzgl. MwSt.
Dauer
je 7 Stunden
Teilnehmer
Maximal 12 bzw. 25 Personen
Fahrzeuge
Alle fahraktiven Anteile werden mit Kundenfahrzeugen durchgeführt.
Gruppenbuchung
Wenn Sie eine Gruppe buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Vertriebsteam unter Telefon +49 (0) 6205 29 25 30 oder senden Sie uns eine E-Mail. Vielen Dank.
Unser Vertriebsteam erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie. |
Unser Newsletter informiert regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und Angebote des ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hockenheimring.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Seit 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft.
Es schreibt vor:
Alle Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 und Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen alle 5 Jahre die gesetzliche Weiterbildung nachweisen.
Berufseinsteiger, die ihre Bus-Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 bzw. ihre Lkw-Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erwerben, müssen eine Prüfung absolvieren, um Ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation).
Wer ist betroffen?
Das BKrFQG gilt für alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE bzw. D1/D1E/D/DE, die gewerblich ein Fahrzeug im Güter- oder Personenverkehr führen.
Auch Fahrer, die nur aushilfsweise gewerblich Lkw oder Bus fahren, sind betroffen.
Was tut der ADAC?
Der ADAC ist einer der wichtigsten Ansprechpartner zum Thema Mobilität und Verkehr. Seit vielen Jahren bietet der ADAC Lkw- und Bus-Fahrsicherheitstrainings an. Unsere Erfahrung macht uns zu Ihrem starken Partner bei der Fahrer-Weiterbildung.
ADAC-Experten aus den Bereichen Verkehr und Fahrsicherheitstraining haben 5 Seminar-Module für Lkw- und Bus-Fahrer entwickelt. Diese decken alle gesetzlich geforderten Weiterbildungsthemen ab und erfüllen die Zeitvorgaben von 5 x 7 Stunden.
Wir bieten Ihnen:
bundesweiten Full-Service aus einer Hand inklusive Consulting und Koordination
bundesweit einheitlich hohe Qualitäts-Standards
hohe Kompetenz aus langjähriger Erfahrung
erfahrene, fachlich und didaktisch geschulte Trainer und Dozenten
auf Anfrage geschlossene Gruppen für Ihr Unternehmen
Hier geht´s zu den Modulbeschreibungen für Lkw und Bus und den häufig gestellten Fragen (FAQ).
Kabel1-Dreh zum Thema BKrFQG

Am 26.01.2012 drehte ein Team von Kabel1 eine Reportage zum Thema Berufskraftfahrer-Qualifikation.
Der Ausstrahlungstermin ist für den 14.02.2012 ab 18:45h im Rahmen von „Abenteuer Leben –täglich Wissen“ geplant - Änderungen in der Programmplanung vorbehalten.
Presseinformation der ADAC Zentrale in München
Neue Richtlinien für Berufskraftfahrer
Lkw-Fahrer alle fünf Jahre zur Weiterbildung
Bundesweites Angebot auf ADAC-Fahrsicherheitszentren
Für Lkw-Fahrer gelten ab September dieses Jahres neue Richtlinien: Sie müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Der ADAC vermittelt aktuell auf 34 Trainingsanlagen im ganzen Bundesgebiet die praktischen und theoretischen Kenntnisse dazu.
Ziel der Bestimmung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und durch eine wirtschaftliche Fahrweise den Kraftstoffverbrauch zu senken. Damit werden sowohl die Umweltbelastung als auch die Betriebskosten verringert. Wer nach Fristablauf ohne den Eintrag im Führerschein erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch die Unternehmen sind in der Pflicht, die regelmäßige Weiterbildung ihrer Fahrer zu kontrollieren. Für Busfahrer gilt das Gesetz übrigens bereits seit September 2008.
Die Weiterbildung in den ADAC-Fahrsicherheitszentren ist in fünf Module à sieben Stunden gegliedert und umfasst die Seminare „Eco-Training“, „Fahrsicherheit“, „Sozialvorschriften“, „Image“ und „Ladungssicherheit“. Besonders großen Wert legt der ADAC dabei auf die Fahrpraxis, die auf den clubeigenen Trainingsanlagen mittels Gleitflächen, Wasserhindernissen oder Bremsflächen mit unterschiedlichen Reibwerten vermittelt wird.
Die Module können einzeln gebucht werden, bei einer Gesamtbuchung beläuft sich der rabattierte Paketpreis auf 750 Euro (zzgl. MwSt). Die Weiterbildung wird vom Bundesamt für Güterverkehr gefördert, Förderanträge können noch bis zum 30. Juni gestellt werden. Informationen zu Weiterbildung und Anmeldung gibt es unter der Telefonnummer 0180 5 12 10 08 (0,14 Euro/Min. im deutschen Festnetz) und im Internet unter www.adac.de/berufskraftfahrer.
(Quelle: ADAC)




